Individuelle Gesundheitsleistungen
werden von den Krankenkassen nicht übernommen und sind Selbstzahlerleistungen nach GOÄ = Gebührenordnung Ärzte.
Darunter fallen Leistungen wie z.B.:
- Akupunktur
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Migräne / Kopfschmerzen
- Heuschnupfen
- Raucherentwöhnung
- Burnout
- Naturheilverfahren
- Bewegungstherapie
- Physiotherapie
- Ernährungstherapie
- Ordnungstherapie / Lebensstilberatung
- Aufbaukuren
- Infusionen, Infustionskuren
- Erweiterte Gesundheitsuntersuchung (erweitertes Leistungsspektrum)
- Ultraschalluntersuchung (auf Wunsch des Patienten)
- Spezielle Laboruntersuchungen (z.B. Hormonspiegelbestimmung, Vitaminspiegel etc.
- Atteste / Führerscheinuntersuchungen
- Lebensmittelbelehrung